Von Zwangsheirat betroffene Personen können an die folgenden Anlaufstellen weitergeleitet werden:
- Opferhilfe-Beratungsstelle: für Opfer
- Amt für Kindesschutz: für Minderjährige
- SIPE-Zentren: vom Kanton mit der Information und Prävention in Bezug auf sexuelle Gesundheit beauftragt, spezialisiert auf die Intervention bei Jugendlichen (regelmässige Besuche in den Schulen)
- Kantonspolizei: für Notsituationen – 117
- Notunterkünfte
Betroffene und Fachpersonen können auch die Fachstelle Zwangsheirat, das eidgenössische Kompetenzzentrum, kontaktieren: Gratis-Helpline: 0800 800 007 – info@zwangsheirat.ch
Ist die betroffene Person minderjährig, so wird der Lehrperson oder einer anderen Fachperson empfohlen, mit ihren Vorgesetzten darüber zu sprechen und sich allenfalls vom Amt für Kindesschutz (AKS) beraten zu lassen. Ist die Entwicklung der minderjährigen Person gefährdet, so muss das AKS verständigt werden (Art. 54 kantonales Jugendgesetz).
Bei einer Notsituation (unerträgliche Gewalt, baldige Zwangsheirat oder gekauftes Flugticket für eine im Ausland organisierte Heirat), ist die Polizei unter der Nummer 117 zu kontaktieren.
DAS KAGF
Das KAGF seinerseits hat primär zuhanden der Jugendlichen die mehrsprachige Broschüre «Wer entscheidet, wen du heiratest?» herausgegeben. Darin sind Informationen zur Gesetzeslage, Adressen von Anlaufstellen und Ratschläge enthalten.
Weitere Informationen und Beratung bietet das KAGF als Koordinationsorgan für die Bekämpfung häuslicher Gewalt (einschliesslich Zwangsheirat) an. Es erfasst anonym die Fälle von Zwangsheirat im Wallis, um mehr über das Phänomen im Kanton in Erfahrung zu bringen. Hierzu gibt es auf unserer Website ein Formular. Die gemeldeten Fälle werden für ein nationales Monitoring dem eidgenössischen Kompetenzzentrum übermittelt.
Veröffentlicht am 7. Oktober 2021