In Situationen häuslicher Gewalt, wenn man sich bedroht fühlt oder Angst hat, muss man versuchen sich zu schützen. Ist man für eine minderjährige Person verantwortlich, muss man auch diese vor Gewalt, der sie direkt ausgesetzt ist, aber auch vor Gewalt zwischen Erwachsenen, die sie miterlebt, schützen.
Wer nicht die Polizei oder das AKS kontaktieren möchte, kann auch bei der Opferhilfe-Beratungsstelle oder unter violencequefaire.ch vertraulich Informationen erhalten. Bei den Bezirksgerichten kann gegenüber der gewaltausübenden Person ein Annäherungs- oder Kontaktverbot erwirkt werden.
Nachstehend sind die wichtigsten Stellen aufgeführt, an die man sich in einem solchen Fall wenden kann: