Wenn die Polizei in einer Situation häuslicher Gewalt interveniert, kann sie die gewaltausübende Person für eine Dauer von sieben bis 14 Tagen sofort aus der Wohnung ausweisen. Sie registriert auch Strafanzeigen.
AUFTRAG
Bei häuslicher Gewalt: Notfalleinsatz, Opferschutz, Ausweisung der gewaltausübenden Person aus der Wohnung, Entgegennahme und Behandlung von Strafanzeigen.
Allgemeiner: Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Dienste der Bevölkerung und der Behörden.
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