Polizei

Die Polizei ist dafür zuständig, in Notsituationen einzugreifen, um die gefährdeten Personen zu schützen.

Wenn die Polizei in einer Situation häuslicher Gewalt interveniert, kann sie die gewaltausübende Person für eine Dauer von sieben bis 14 Tagen sofort aus der Wohnung ausweisen. Sie registriert auch Strafanzeigen.

AUFTRAG

Bei häuslicher Gewalt: Notfalleinsatz, Opferschutz, Ausweisung der gewaltausübenden Person aus der Wohnung, Entgegennahme und Behandlung von Strafanzeigen.

Allgemeiner: Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Dienste der Bevölkerung und der Behörden.

KONTAKT
Kantonspolizei
Av. de France 69
Postfach
1950 Sitten
117 Notfall
027 326 56 56 Hauptnummer rund um die Uhr
www.polizeiwallis.ch
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