Grundsätzlich stellt das AKS im Auftrag der Gerichtsbehörden, der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) und der Verwaltungsbehörden den Schutz des Kindes sicher und koordiniert das Eingreifen der Behörden im Falle einer Misshandlung.
Für Auskunft und Ratschläge kann die Beratungsstelle des AKS kontaktiert werden, die von Fachleuten für Kindesschutz in den Regionalstellen betrieben wird.
AUFTRAG
Bei häuslicher Gewalt: Intervention bei Gefährdung des Kindeswohls und bei Misshandlung, Hilfe und Unterstützung der Familien, Betreuung der Platzierungen. Das AKS greift vor allem im Auftrag der Gerichtsbehörden, der KESB und der Verwaltungsbehörden ein.
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