Mitbetroffene Kinder unterstützen und betreuen

Damit sich mitbetroffene Kinder trotz häuslicher Gewalt gesund entwickeln, mit ihren Emotionen umzugehen lernen und ihre Resilienzfähigkeit verstärken können, müssen sie von den Personen, die mit ihnen Kontakt haben, wohlwollend unterstützt werden.

Es ist v on grösster Bedeutung, dass die Kinder Zugang zu Vertrauenspersonen haben. Ihnen gegenüber werden sie sich eher öffnen und anvertrauen. Diese Personen benötigen keine Vorkenntnisse über Kindesschutz oder häusliche Gewalt, doch sie müssen für diese Themen ein offenes Ohr haben. Die Familienmitglieder spielen eine besonders wichtige Rolle. Kinder und gewaltbetroffene Elternteile suchen bei ihnen am ehesten Schutz. Auch die Schule spielt in Situationen häuslicher Gewalt eine wesentliche Rolle. Dem Kind Zeit widmen, Interesse an seinen Anliegen bekunden und ihm ein offenes Ohr leihen – all das kann dazu beitragen, die Mauer des Schweigens zu durchbrechen. Spricht das Kind das Thema Gewalt an, so ist es wichtig, diese weder zu banalisieren noch zu dramatisieren. Man kann dem Kind, und wenn möglich auch dem betroffenen Elternteil, erklären, dass es Fachleute gibt, die gewaltbetroffenen Familien helfen können. Bei Zweifeln, wie man vorgehen soll, kann man sich an das Amt für Kindesschutz oder an die Opferhilfe-Beratungsstelle wenden.

Weiterweisung des Kindes und des Elternteils oder der Eltern an Fachleute

bestimmt, die individuellen Ressourcen zum Umgang mit der Situation mobilisiert, Informationen und Anpassungsstrategien vermittelt und dem Kind Schuldgefühle genommen werden. Das bietet dem Kind die Gelegenheit, über schwierige und ambivalente Gefühle gegenüber seinen Eltern zu sprechen. In diesem Rahmen, in dem die Kontaktaufnahme mit dem gewaltausübenden Elternteil angesprochen wird, werden auch Massnahmen zur Sicherstellung des Kindeswohls evaluiert. Beim rechtlichen Schutz der Opfer ist zwischen zweierlei Massnahmen zu unterscheiden: solche zum Schutz des Kindes, wie sie von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde angeboten werden, und solche zum Stoppen oder Entfernen der gewaltausübenden Person (Ausweisung, Haft usw.). Letztere Massnahmen werden von den mitbetroffenen Kindern manchmal als eine Erleichterung wahrgenommen.

Im Wallis bieten die Opferhilfe-Beratungsstellen gewaltbetroffenen Kindern und Erwachsenen, die eine strafbare Handlung erfahren haben, spezifische Unterstützung an. Sie arbeiten mit einem Netzwerk aus Fachleuten zusammen, die auf die Betreuung von Kindern spezialisiert sind (Psychotherapeutinnen und -therapeuten, Anwältinnen und Anwälte usw.). In den Gesprächen bei der Opferhilfe-Beratungsstelle finden Kinder ein offenes Ohr und Raum für Austausch, sodass sie ihre Fragen stellen und über das Erlebte sprechen können.

Bei Situationen häuslicher Gewalt ohne strafrechtliche Übertretung bietet die Stiftung Unterschlupf ihre Unterstützung an.

Gewaltausübende Elternteile können an die Caritas Wallis weitergeleitet werden, die eine spezifische Betreuung anbietet, um aus der Gewaltspirale auszubrechen. Es handelt sich dabei um das Angebot Gewaltberatung Oberwallis.

Veröffentlicht am 21. July 2022

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