Die verschiedenen Fachstellen sind ebenfalls eine wichtige Stütze.
Sie können auch das Kantonale Amt für Gleichstellung und Familie (KAGF) kontaktieren. Als Koordinationsorgan für die Bekämpfung häuslicher Gewalt ist es seine Aufgabe, die Fachleute zu unterstützen und zu informieren. Sie vermuten eine Gewaltsituation, wissen aber nicht, wie Sie angesichts Ihrer Pflichten oder der möglichen Folgen für die Betroffenen reagieren sollen? Kontaktieren Sie das KAGF. Ohne persönliche Daten bekanntgeben zu müssen, erhalten Sie dort Beratung zu den verschiedenen Möglichkeiten. Das KAGF kann insbesondere überprüfen, ob die Bedingungen erfüllt sind, um für eine Risikoeinschätzung und Betreuungskoordination eine Fallbesprechung im Sinne von Artikel 9 GhG vorzuschlagen.