8. Monitoring zu Zwangsheirat

Die Fälle von Zwangsheirat sind anonym zu melden.

Das Monitoring wird von der Fachstelle Zwangsheirat durchgeführt. Diese Fachstelle wurde vom Bund damit beauftragt, landesweit als Kompetenzzentrum des Bundes für Zwangsheirat zu agieren, um die Betreuung von betroffenen Personen sicherzustellen, die Prävention zu verstärken und die Ausbildung von Fachpersonen zu fördern. Der Bundesrat hat diesen Entscheid infolge des Bundesprogramms «Bekämpfung Zwangsheiraten» gefällt, das von 2013 bis 2017 in zwei Phasen durchgeführt wurde und an dem sich auch das Wallis beteiligt hatte.

In der Schweiz wurde ein Monitoring zu Zwangsheirat eingeführt, um sich ein genaueres Bild des Ausmasses dieses Phänomens im Land machen zu können. Fälle von Zwangsheirat sind anonymüber das nebenstehende Formular zu melden. (Falls sich das Formular nicht öffnen lässt, versuchen Sie es mit einem anderen Browser, beispielsweise Firefox). Das Formular ist der Fachstelle Zwangsheirat unter monitoring@zwangsheirat.ch, mit Kopie an das KAGF (kagf-gewalt@admin.vs.ch) zu schicken.

Aktualisiert am 21. November 2022

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Fachstelle Zwangheirat

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