6. Wie kann man eine unter Zwang geschlossene Ehe beenden ?

Die Ungültigerklärung einer unter Zwang geschlossenen Ehe kann komplex sein.

Aus der Studie des Bundes von 2012 ging hervor, dass die meisten Fälle von Zwangsheirat unter Typ C fallen – also den Zwang betreffen, verheiratet zu bleiben. In gewissen Kreisen stösst Scheidung auf grosse soziale Ablehnung. Die Angst, von der Gemeinschaft verstossen zu werden, das Sorgerecht für die Kinder zu verlieren und eine Aufenthaltsbewilligung, die aufgrund des Familiennachzugs erhalten wurde, zu verlieren, setzt die betroffene Person enorm unter Druck. Daher wird der Wunsch nach einer Trennung häufig aufgegeben.

Die Ungültigerklärung einer unter Zwang geschlossenen Ehe kann eine komplexe Angelegenheit sein. Wurde eine Ehe nachweislich unter Zwang geschlossen, kann sie dank dem neuen Gesetzesrahmen, der seit 2013 in Kraft ist, für ungültig erklärt werden – egal wie lange die Ehe schon besteht. Allerdings müssen Beweise vorgelegt werden, was langwierig und kostspielig werden kann. Ausserdem bezieht sich die Ungültigerklärung nur auf die Fälle, in denen eine der beiden Personen schon bei der Heirat gegen die Ehe war. Hat eine Person aus freiem Willen geheiratet, wird aber später dazu gezwungen, verheiratet zu bleiben, ist eine Ungültigerklärung nicht möglich. In diesem Fall ist eine Scheidung die einzige Lösung und es kann viele Gründe geben, die eine betroffene Person daran hindern, diesen Weg einzuschlagen.

Veröffentlicht am 7. Oktober 2021

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