2. Zwangsheirat – Was ist das ?

Die künftige Ehegattin oder der künftige Ehegatte (oder gar beide) wird gezwungen, eine vorgesehene Ehe einzugehen.

Zwangsheirat ist von anderen Phänomenen wie Scheinehe oder arrangierte Heirat zu unterscheiden.

Eine arrangierte Heirat liegt vor, wenn der künftige Ehegatte oder die künftige Ehegattin von Dritten – oftmals von den Eltern – ausgewählt wird. Braut und Bräutigam haben jedoch grundsätzlich die Möglichkeit, den Vorschlag abzulehnen. Die arrangierte Heirat ist für fast die Hälfte der Bevölkerung auf der Welt die häufigste Form der Eheschliessung. Solange eine Person das Recht hat, Nein zu sagen, liegt kein Verstoss gegen die Menschenrechte vor.

Bei einer Scheinehe beschliessen zwei Personen zu heiraten, um die gesetzlichen Bestimmungen über Aufenthalt und Niederlassung zu umgehen. Oft sind auch finanzielle Aspekte mit im Spiel. Das Paar tut so, als ob es eine Ehe führen würde, die aber nur Schein ist. Scheinehen sind zwar illegal, verstossen aber nicht gegen die Menschenrechte.

Es lassen sich drei Arten von Situationen unterscheiden, bei denen in der Beziehung oder bei der Heirat Zwang erlitten wird:

Typ A: Eine Person wird unter Druck gesetzt, damit sie eine Heirat eingeht, die sie nicht will («Zwangsheirat» im eigentlichen Sinne).

Typ B: Eine Person wird unter Druck gesetzt, damit sie eine Beziehung ihrer Wahl aufgibt («Verbot zu lieben»).

Typ C: Eine Person wird unter Druck gesetzt, damit sie darauf verzichtet, die Scheidung einzureichen («Zwangsehe»). Die Ehe kann freiwillig oder unfreiwillig geschlossen worden sein.

Der gemeinsame Nenner dieser drei Situationen ist der erlittene Zwang.

Weitere, vertiefte Informationen zu den Ursachen und zum Ausmass dieses Phänomens in der Schweiz finden Sie in der Studie «Zwangsheiraten» in der Schweiz: Ursachen, Formen, Ausmass (Neubauer & Dahinden, 2012).

Familiärer und sozialer Druck können zu verschiedenen Zeitpunkten ausgeübt werden – sei es bei der Eheschliessung oder später, um die Ehe aufrecht zu erhalten. Er kann verschiedene Formen annehmen: übermässige Kontrolle, Drohung, emotionale Erpressung, körperliche Gewalt oder andere Formen erniedrigender Behandlung. Es kann auch vorkommen, dass sich jemand aus freien Stücken für seinen Partner oder seine Partnerin entschieden hat, ihn oder sie aber nicht heiraten will. Wird diese Person unter Druck gesetzt, zu heiraten, so ist von «Heiratszwang» die Rede, was ebenfalls in einer Zwangsheirat münden kann. Zwangsheirat stellt eine Verletzung der Menschenrechte dar.

Veröffentlicht am 7. Oktober 2021

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