1. Zwangsheirat – auch im Wallis

Zwangsheirat liegt vor, wenn eine Person des künftigen Ehepaars nicht die Möglichkeit hat, die Ehe abzulehnen, oder wenn sie von den Eltern, Schwiegereltern, der Verwandtschaft oder Gemeinschaft zur Heirat gezwungen wird.

Gemäss dem Gesetz darf eine Ehe nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden (Art. 16 Abs. 2 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie Art. 14 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft). Zwangsheirat ist in der Schweiz verboten (Art. 181a Schweizerisches Strafgesetzbuch). Jede volljährige Person hat das Recht zu heiraten und auch selbst zu entscheiden, wen sie heiraten will.

Auch im Wallis gibt es junge Frauen und Männer, die jemanden heiraten müssen, den sie nicht selbst für sich gewählt haben, oder die von ihrem familiären Umfeld gezwungen werden, gegen ihren Willen eine Ehe aufrecht zu erhalten. Zwangsheirat fällt unter den Bereich häusliche Gewalt.

Die Betroffenen können eine Fachstelle für Opfer häuslicher Gewalt oder eine Notunterkunft kontaktieren.

Veröffentlicht am 7. Oktober 2021

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