Personen, die von der Polizei aus der Wohnung ausgewiesen worden sind, müssen zwingend von Gesetztes wegen ein Gespräch absolvieren (Art. 18 GhG).
Interessierte Personen können sich jederzeit auch selbst bei der Beratungsstelle melden. Zudem können Anmeldungen über Gerichte, Ämter und Fachstellen erfolgen. Das Erstgespräch ist kostenlos.
Melden Sie sich, damit die Schwierigkeiten im Zusammenleben angesprochen und Lösungen gefunden werden. Die Beratungen sind vertraulich, diskret und werden von Fachpersonen durchgeführt. Sie lernen:
- Gewaltfrei zu leben
- Ihr Verhalten besser kennen zu lernen und zu verändern
- Grenzen zu setzen ohne Gewalt anzudrohen und anzuwenden
- Ihr Gegenüber wahrzunehmen und tragfähige Beziehungen aufzubauen
KONTAKT |
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Gewaltberatung Oberwallis Tel. 027 924 88 02. E-Mail: gewaltberatung@caritas-wallis.ch c/o SIPE Matzenweg 2 3900 Brig www.caritas-wallis.ch |