Ein Gewaltopfer kann sich in den Notfall begeben, um seine Verletzungen versorgen zu lassen. Es wird an die Abteilung für Gewaltmedizin verwiesen, um eine Beratung in Anspruch zu nehmen, bei der unter anderem ein ärztlicher Befund erstellt wird, der die Gewalt dokumentiert. Die Ärzte, Ärztinnen und das Spitalpersonal unterstehen der Schweigepflicht (Arztgeheimnis) – man kann mit ihnen im Vertrauen und offen reden.
AUFTRAG
- Versorgung von Verletzungen
- Weiterleitung an die Abteilung für Gewaltmedizin
- Rund um die Uhr geöffnet
KONTAKT |
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Pflanzettastrasse 8 3930 Visp Telefon: 144 Spitalwallis |