Die Ärzte und Ärztinnen unterstehen gegenüber ihren Patienten und Patientinnen der Schweigepflicht (Arztgeheimnis). Er oder sie kann Sie an die Abteilung für Gewaltmedizin verweisen, wo eine Beratung stattfindet, bei der uneter anderem ein medizinisches Protokoll erstellt wird, in dem die Gewalt dokumentiert wird. Das verpflichtet in keiner Weise zu einer Strafanzeige, stellt aber einen Beweis der Gewaltausübung dar, wenn man eventuell später einmal etwas unternehmen möchte.
AUFTRAG
Medizinische Versorgung, offenes Ohr und Weiterleitung für Personen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind
KONTAKT |
---|
Route de Vissigen 70 1950 Sitten 027 203 60 40 smvs@hin.ch www.smvs.ch/de – Auf der Website der Walliser Ärztegesellschaft kann ein Arzt oder eine Ärztin nach Region gesucht werden. |