Eine Strafanzeige kann direkt schriftlich an die Staatsanwaltschaft gerichtet oder bei der Kantonspolizei eingereicht werden.
Wird Strafanzeige erhoben oder ist das Opfer der Kläger, so kann dieses am Verfahren teilnehmen und kommt in den Genuss bestimmter Rechte. Es kann beispielsweise zivilrechtliche Ansprüche geltend machen, um eine finanzielle Wiedergutmachung für den erlittenen Schaden zu erhalten (materieller und/oder moralischer Schaden).
Nach der Instruktion erlässt die Staatsanwaltschaft in weniger schlimmen Fällen einen Strafbefehl. In gravierenderen Fällen erhebt sie Anklage vor Gericht. In gewissen Fällen kann sie beschliessen, das Verfahren einzustellen.
AUFTRAG
Bei häuslicher Gewalt:
- Durchführen der Untersuchung anhand der Informationen der Polizei
- Strafrechtliche Verfolgung von Widerhandlungen
- Verurteilung der Täter/innen
KONTAKT |
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