Kinderbetreuung

Die Gemeinden müssen den Zugang zu einem Netzwerk an Tagesbetreuung gewährleisten

In den Gemeinden

Eine erfolgreiche Vereinbarkeit von Beruf und Familie beginnt mit den Kinderbetreuungsstrukturen. Die Gemeinden müssen gewährleisten, dass es für Kinder vom Säuglingsalter bis zum Abschluss der Primarschule genügend familienexterne Tagesbetreuungsmöglichkeiten gibt (Jugendgesetz). Sie müssen eruieren, welcher Bedarf nach solchen Betreuungsplätzen besteht. Zudem müssen sie ihre Einwohner/innen über das bestehende private oder öffentliche Angebot und die Einzelheiten zur Inanspruchnahme dieses Angebots informieren.

Gibt es in einer Gemeinde keine Betreuungsmöglichkeiten für Kinder, können sich die Eltern zusammentun und sich mit den Behörden treffen, um zu schauen, was auf die Beine gestellt werden kann.

Eine Liste der Tagesbetreuungsstrukturen ist auf der Website der kantonalen Dienststelle für die Jugend verfügbar. Siehe unter Links gegenüber.

Notfallsituationen oder Unvorhergesehenes

Das Rote Kreuz Wallis bietet verschiedene Dienstleistungen für Notfallsituationen oder Unvorhergesehenes an:

  • Kinderbetreuung zu Hause (KBH) für kranke oder verletzte Kinder: Für Eltern, die nicht wissen, wem sie ihr krankes Kind anvertrauen können, während sie auf der Arbeit sind.
  • Kinderbetreuung zu Hause (KBH) für Familien in Notsituationen: Für Eltern, die sich vorübergehend in einer Notsituation befinden (z.B. Krankheit) und die nicht wissen, wem sie ihr Kind anvertrauen können.

In beiden Fällen kümmert sich eine Fachperson des Roten Kreuzes bei den betroffenen Eltern zuhause um das Kind. Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr.

Ihre Kontakte im Wallis
Kantonale Dienstelle für Jugend, Bereich Tagesbetreuung
Das Rote Kreuz Wallis

Veröffentlicht am 6. Mai 2021

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