Gäbe es eine bessere Gelegenheit als den 25. November, um auf die Problematik von Zwangsheiraten aufmerksam zu machen? Dieses Jahr findet der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen bereits zum 20. Mal statt. Das Kantonale Amt für Gleichstellung und Familie lanciert daher für die Fachleute eine Informationskampagne zu den Themenblättern des Bundesprogramms «Bekämpfung Zwangsheiraten».
Wann spricht man von Zwangsheirat?
Wenn eine Person unter Zwang oder Druck steht,
- eine Heirat zu akzeptieren, die sie nicht will;
- auf eine Liebesbeziehung zu verzichten;
- bei einer bereits eingegangenen Ehe auf eine Scheidung zu verzichten.
Was steht in den Themenblättern?
In den Themenblättern des Bundesprogramms werden diese Definitionen vertieft, was Ihnen verschiedene Aspekte dieses komplexen Phänomens eröffnen wird. Gesetzesrahmen, Personen hinter einer Zwangsheirat, Betroffene, Gründe, Sensibilisierungsmassnahmen, Betreuung – all das wird in Bezug auf die Situation in der Schweiz beleuchtet.
Die Themenblätter werden während eines Jahres jeweils nebenstehend hinzugefügt. Gegen diese spezifische Art von häuslicher Gewalt, die mehrheitlich Frauen betrifft, muss im Alltag nämlich unbedingt vorgegangen werden. Wir wünschen Ihnen schon jetzt eine interessante Lektüre.
Wo finde ich Hilfe? |
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Wenn Sie selbst von Zwangsheirat betroffen sind oder eine betroffene Person kennen, können Sie sich an folgende Stellen wenden: – Spezialisierte Stellen für Opfer häuslicher Gewalt. – Notunterkunft – Fachstelle Zwangsheirat, Kompetenzzentrum des Bundes, das Beratung und Coachings anbietet. Gratis-Helpline: 0800 800 007 |
Veröffentlicht am 20. Mai 2021