Gewährungsbedingungen (Art. 8 Verordnung über häusliche Gewalt)
Die in der Bekämpfung häuslicher Gewalt tätigen Vereinigungen, Organisationen oder Institutionen können unter folgenden kumulativ erfüllten Voraussetzungen eine finanzielle Hilfe erhalten:
- das Gesuch wird für ein spezifisches Projekt gestellt;
- das Gesuch wird vor der Projektrealisierung eingereicht;
- das Projekt entspricht dem in Artikel 1 des Gesetzes über häusliche Gewalt genannten Zweck.
Die Beträge werden anhand folgender Punkte gewährt:
- Art und Bedeutung des Projekts; und
- von der betroffenen Vereinigung, Organisation oder Institution geleistete Selbstfinanzierung; und
- Anzahl begünstigter Personen.
Nicht berücksichtigt werden können Projekte, mit denen ein kommerzieller Zweck verfolgt wird, oder Projekte von kommerziell ausgerichteten Strukturen.
Die Unterstützungsgesuche sind über nebenstehendes Formular an das KAGF zu richten. Es wird empfohlen, das Gesuch ein Jahr zum Voraus zu stellen.