Häusliche Gewalt
Der Staatsrat hat seinen Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention angenommen.
Durch die Istanbul-Konvention, die in der Schweiz am 1. April 2018 in Kraft getreten ist, werden der Bund und die Kantone dazu verpflichtet, konkrete Massnahmen zur Verhinderung von Gewalt gegenüber Frauen zu ergreifen, die Opfer zu schützen und die Tatpersonen zu verfolgen. Die Schweizerische Konferenz gegen Häusliche Gewalt (SKHG) hatte einen Bericht über die Umsetzung dieser Konvention verfasst. Dabei hatte sie im Auftrag der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) und der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK) den Stand der Dinge ermittelt und die Massnahmen, die in den Kantonen zu ergreifen sind, erfasst. Im September 2018 haben die KKJPD und die SODK dieses Dokument, das für die Kantone bindend ist, validiert.
Im Wallis hat ein externer Experte im Jahr 2018 die bestehenden Angebote und vorhandenen Lücken erfasst. Gestützt auf diese Grundlage und auf die Empfehlungen aus dem Bericht der SKHG zur Umsetzung der Istanbul-Konvention hat der Staatsrat einen Aktionsplan validiert, der neun Interventionsachsen enthält: integraler Ansatz bei Situationen häuslicher Gewalt, Schutz von Kindern, die häuslicher Gewalt ausgesetzt sind, Aufnahme und Betreuung von Opfern und Familien, Täter(innen)arbeit, Sensibilisierung und Schulung von Fachpersonen, Prävention und Information, medizinische Versorgung, Unterstützung von Migrantinnen und Migranten sowie Sicherheit der Opfer. Diese neun Handlungsachsen sind in 12 allgemeine Ziele, die wiederum in 26 spezifische Ziele aufgeteilt sind, unterteilt, wie der beiliegenden Tabelle zu entnehmen ist.
Die Istanbul-Konvention ist eine weitere Stütze für die Arbeiten, die das Kantonale Amt für Gleichstellung und Familie in Zusammenarbeit mit den betreffenden Dienststellen in Angriff genommen hat und koordiniert.
Veröffentlicht
am 19. July 2019